Die für den 24. Januar 2021 vorgesehene Hauptkassierung kann auf Grund der staatlichen Maßgaben zum Corona - Lockdown nicht durchgeführt werden! Die Nachkassierung ist (vorbehaltlich andauernder Einschrän- kungen) nach wie vor für den 21.02.2021 vorgesehen. Sollten sich dies- bezüglich Änderungen ergeben, gibt sie der Vorstand rechtzeitig bekannt.
Alle Angelfreunde haben, gemäß Beschluss des Landes - Angelverbandes, aktuell die Möglichkeit mit der LVA- Beitragsmarke und der LVA- Angel- berechtigung des vergangenen Jahres bis einschließlich 28. Februar 2021 weiterzuangeln! Eventuelle Verlängerungen dieser Anordnung sind den Mit- teilungen des LAV durch öffentliche Medien zu entnehmen!
Achtung: Eine gültige Fischereiabgabemarke für 2021 ist aber beim zu- ständigen Ordnungsamt unbedingt zu erwerben! Hier gilt die alte Marke nicht mehr!
Einen eventuellen Ersatztermin für eine dritte Kassierung wird der Vorstand, entsprechend Umsetzbarkeit und Notwendigkeit mittelfristig festlegen und bekanntgeben.
Der Vorstand
|